Es werden seit 2017 keine Einzelheilanwendungen mehr, sondern Zeiteinheiten vom Arzt verordnet. Als Heilmasseurin darf ich ärztlich verordnete Therapien lautend auf PT45 (45min) oder PT60 (60min), sowie Lymphdrainagen (LD45) durchführen. Eine PT3-Verordnung (75min) bleibt alleine dem Physiotherapeuten vorbehalten.
Zur Information: Von der ÖGK werden Massagen alleine oder in Kombination mit passiven Anwendungen nicht mehr erstattet und sind somit gänzlich selbst zu bezahlen. Die ÖGK leistet bei Heilmasseuren nur mehr für Lymphdrainagen einen Kostenzuschuss. Bei den anderen Versicherungsträgern ist nach wie vor auch bei Massagen eine Kostenerstattung möglich.
Für die Erstattung müssen Sie sich bitte vor Behandlungsbeginn die Verordnung von Ihrer jeweiligen Versicherung chefärztlich bewilligen lassen. Nach Durchführung der verordneten Therapien reichen Sie die Verordnung gemeinsam mit der Therapierechnung und Zahlungsbestätigung bei Ihrer Versicherung ein.
Auskunft über die genaue Höhe der Kostenerstattung bekommen Sie direkt bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.
Sollten Sie eine private Zusatzversicherung haben, erkundigen Sie sich auch dort über eine mögliche Teilkostenrückerstattung.
Ansprechpartner der gesetzlich anerkannten Krankenkassen:
SVS – Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen:
Auerspergstraße 24
5020 Salzburg
Tel.: +43 50 808 808
Versicherungsservice: vs@svs.at
ÖGK – Österreichische Gesundheitskassa:
Engelbert-Weiß-Weg 10
5020 Salzburg
Tel.: +43 50766-17
BVAEB – Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau:
Landesstelle für Salzburg:
Faberstraße 2A
5020 Salzburg
Tel.: +43 50405-27700
lst.salzburg@bvaeb.at